Strafrecht Jugendliche und Erwachsene

Strafrecht

Gern übernimmt Rechtsanwältin Hagemeyer Ihre strafrechtlichen Fälle, prüft diese und bespricht die Möglichkeiten mit Ihnen. Unabhängig von dem Strafmaß beurteilt Rechtsanwältin Hagemeyer vorliegende Beweislage und arbeitet mit den Beschuldigten eine erfolgsversprechende Strategie aus. Das Einlegen von Widersprüchen gehört zum Aufgabenkreis ebenso wie die Begleitung der Mandanten zu Verhören bei den Behörden. Hierdurch ist sofortiges Eingreifen, wenn nötig, gewährleistet. Ohne diesen Beistand kann es passieren, dass Beschuldigte Aussagen abgeben, die ihnen später zum Nachteil gereichen. Das soll verhindert werden. In Gerichtsverfahren vertritt Frau Rechtsanwältin Hagemeyer die Beschuldigten juristisch fachgerecht. Sie hilft dabei, Anschuldigungen zu entkräften und ein angemessenes Strafmaß zu erwirken.

Jugendstrafrecht

Rechtsanwältin Hagemeyer hilft Jugendlichen und Heranwachsenden mit den behördlichen und gerichtlichen Anforderungen zurechtzukommen. Im Jugendstrafrecht besteht die Besonderheit, dass Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Geburtstag nicht wie Erwachsene behandelt werden dürfen, da sie sich in einer Entwicklungsphase befinden, die durch Unbekümmertheit, Neugier, Risikobereitschaft, Ausprobieren und manchmal auch durch Gesetzesverstöße gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund wurde eine besondere gesetzliche Regelung, das Jugendstrafrecht, geschaffen, um diesen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Gern kümmert sich Rechtsanwältin Hagemeyer um die Anliegen der Jugendlichen in dieser schwierigen Phase und begleitet sie in diesen Verfahren.



Münchner Merkur, Sektion Wolfratshausen vom 15.05.2020